Ärzten wird Bescheidenheit verordnet

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Seit nunmehr knapp zwei Jahren dirigiert der Kodex der Mitglieder des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“, kurz „Pharma-Kodex“, die Ausrichtung wissenschaftlicher Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte und Ärztinnen.

Zur Erinnerung: Damit kontroverse Ziele wie Ethik, Moral und Gewinnstreben bei Ärztekongressen nicht mehr miteinander kollidieren, müssen die Veranstalter seit Februar 2004 einen „vertretbaren Rahmen“ bei Unterbringung und Bewirtung einhalten. So muss die Auswahl des Tagungsortes nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen, Hotels sollten nicht mehr als 4 DEHOGA-Sterne besitzen.

Spaßbremse für Mediziner

5-Sterne-Hotels stehen damit zwar nicht automatisch auf der schwarzen Liste der Pharmaunternehmen, insbesondere wenn sie sich auf das Business- und Tagungsgeschäft spezialisiert haben. Dennoch hat sich Buchungssituation in zahlreichen einschlägigen First-Class-Häusern geändert. „Luxuriöse Hotels in attraktiven touristischen Destinationen, wie zum Beispiel das Adlon oder das Kempinski Grand Hotel Heiligendamm, werden für wissenschaftliche Fortbildungsveranstaltungen von der Pharmaindustrie nicht mehr gebucht“, weiß Gerhard Bleile, selbständiger Berater in den Bereichen Event und Travelmanagement. Auch Hotels auf Ferieninseln und im Ausland sind laut Kodex tabu. Ebenso verwerflich ist es, die Teilnehmer nach getaner Arbeit zum Golfen, in die Oper oder zu anderen artfremden Veranstaltungen einzuladen. „Der „Fun“-Teil fällt gänzlich weg“, so Bleile. Zu spüren bekommen dies nicht allein die Hotels, sondern auch externe Eventlocations und Catering-Unternehmen.

Pharma-Kodex sorgt für herbe Einschnitte

Über konkrete Zahlen wird nicht gern geredet. Doch dürfte der Pharma-Kodex für herbe Einschnitte gesorgt haben. „Wir können die Begründung, 5-Sterne-Hotels nicht mehr zu besuchen, überhaupt nicht nachvollziehen“, erklärt denn auch Frank Marrenbach, Geschäftsführender Direktor des Brenner’s Park-Hotel & Spa in Baden-Baden, das vor dem Kodex zahlreiche Pharmaunternehmen betreuen durfte. „Wir hoffen sehr, dass die Gesamtsituation in den kommenden Jahren eine objektivere Bewertung erfährt“, so Marrenbach weiter. Auch die ArabellaSheraton Hotelmanagement GmbH musste sich auf die veränderten Bedingungen einstellen. „Viele Anfragen werden nur noch direkt an die 4-Sterne-Häuser gesandt“, ist aus der Münchener Zentrale zu hören. Allerdings gebe es Ausnahmen: Im 5 Sterne zählenden ArabellaSheraton Grand Hotel München beispielsweise registriere man nach wie vor Buchungen von Pharmaunternehmen. Voraussetzung: Sie können nachweisen, dass im 4-Sterne-Segment keine passenden Räume zu bekommen waren. Im F&B-Bereich hat die ArabellaSheraton-Gruppe das Angebot entsprechend modifiziert: Der Kodex besagt, dass die Bewirtung bei Fortbildungsveranstaltungen nicht mehr als 50 Euro pro Person kosten darf.

Neue Chancen für Hoteliers

„In der Hotellerie sorgen die Bestimmungen nach wie vor für große Unsicherheit“, weiß Veranstaltungsexperte Bleile. Was ist kodexkonform, was nicht? Die Anzahl der Sterne und auch der Preis sagen für sich genommen noch nichts aus. Auf die Ausrichtung des Hauses komme es an und darauf, dass das Angebot „angemessen“ sei. Bleile, der als Mitglied des Pharma-Fortbildungs-Forums nicht nur die Industrie, sondern auch die Hotelbetriebe in Sachen Pharma-Kodex berät, weiß, dass viele Hoteliers ihre neuen Chancen noch gar nicht erkannt haben. „Gemeinhin beginnt ein Ärztekongress am Freitag und endet bereits am Samstag nachmittag. Warum sollte man die gut situierte Klientel jetzt schon nach Hause schicken?“ fragt Bleile. Konkret: In Zeiten, in denen die Pharmaunternehmen den Ärzten keine begleitenden Rahmenprogramme mehr anbieten dürfen, und die Ehefrau respektive der Ehemann gleich ganz zu Hause bleiben müssen, sollten die Hotels auf eigene Faust entsprechende Arrangements entwerfen und anbieten. Bleile ist sich sicher, dass die meisten Ärzte bereit sind, für ein wenig „Fun“ auch selbst in die Tasche zu greifen. „Es trifft ja keine Armen“, schmunzelt der Unternehmensberater.

Aus: AHGZ 1/2007

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